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Corona 2021 - Was gilt bei einem Umzug während Corona

Aktualisiert: 4. Mai 2021

Bevor wir Ihnen den aktuellen Stand näher erläutern, möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich die Vorschriften jederzeit ändern können. Außerdem gibt es je nach Bundesland verschiedene Maßnahmen. Fast täglich ändern sich die Regularien und Empfehlungen, die wir deshalb in diesem Beitrag nicht alle berücksichtigen können. Daher sollten Sie im Notfall bei dem zuständigen Ordnungsamt nachfragen.

Darf man trotz Corona umziehen?


Während der Covid-19-Pandemie darf grundsätzlich ein Umzug stattfinden. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Personen des umziehenden Haushaltes nicht in Quarantäne befinden. Zudem sollten Sie die aktuellen Kontaktbeschränkungen im Auge behalten, diese richten sich nach dem aktuellen Inzidenzwert in Ihrer Stadt. Außerdem sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern und die Hygieneregeln eingehalten werden. Auf die Hilfe von verschiedenen Freunden, Bekannten oder Kollegen muss allerdings verzichtet werden, da sich nach aktuellem Stand nur zwei Haushalte treffen dürfen. Hier gelten ebenfalls verschiedene Regelungen zu der Anzahl der jeweiligen Haushälter. Leider lassen sich wenige Umzüge mit so einer geringen Unterstützung durchführen.

Für genauere Informationen sollten Sie das zuständige Ordnungsamt kontaktieren und nach den aktuellen Regelungen nachfragen. Halten Sie sich nicht an die aktuellen Vorschriften, drohen hohe Strafen.


Dürfen Umzugsunternehmen arbeiten?


Ja, Umzugsunternehmen dürfen weiterhin arbeiten und Ihre Dienstleistungen weiterhin ausführen. Von den Schließungen diverser Geschäfte und Betriebe sind Umzugsunternehmen ausgeschlossen! Umzüge werden unter der Voraussetzung, dass die Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden durchgeführt.

Auch Transporter oder LKWs dürfen weiterhin unter der Voraussetzung der Hygieneregelungen vermietet werden.

Diese Regelungen gelten jedoch nur für Umzüge, die innerhalb Deutschland stattfindet. In manch anderen Länder sind Umzüge leider nicht möglich. Falls solche Umzüge geplant sind, sollten Sie dies möglichst zeitnah mit ihrem Umzugsunternehmen abstimmen.


Ich oder ein Familienmitglied befindet sich in Quarantäne, was nun?


Wer infiziert ist oder unter Quarantäne steht, sollte das beauftragte Umzugsunternehmen umgehend informieren. Das gilt auch, wenn ein Verdacht auf eine Infizierung im unmittelbaren Umfeld besteht. Das Umzugsunternehmen wird prüfen, ob der Umzug wie geplant stattfinden kann oder ob der Umzugstermin verschoben werden muss.

Unser Fazit für Ihren Umzug


In diesen schwierigen Zeiten versuchen Umzugsunternehmen Ihnen Ihren Umzug trotz der schwierigen Situation zu ermöglichen. Sollten Sie also kurzfristig von einem Umzug mit Freunden auf einen Umzug mit einem Umzugsunternehmen um planen, kontaktieren Sie die Umzugsunternehmen in ihrer Region. Fragen Sie bei den Unternehmen an und versuchen Sie Ihr Glück auch bei kurzfristigen Umzügen. Sollten Ihr Umzug jedoch kleiner ausfallen, klappte der Umzug wahrscheinlich mit dem eigenen Haushalt und einem weiteren Helfer. Dies müssen Sie individuell für sich entscheiden.

Sollten Sie noch weitere Fragen zu Umzügen während Corona haben, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Mail.



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