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Umzug – Sparen Sie Geld bei Ihrem nächsten Umzug

Aktualisiert: 27. Apr. 2021


Wir möchten Ihnen verraten, wie Sie bei Ihrem nächsten Umzug bestmöglich Ihre Umzugskosten reduzieren können. Umzugskosten lassen sich nämlich ganz einfach von der Steuer absetzen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Umzugskosten abzusetzen, dies ist abhängig vom Umzugsgrund.


Folgende Posten können Sie Ihn Ihrer Steuererklärung angeben:

  • Werbekosten

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Außergewöhnliche Belastungen

  • Sonderausgaben

  • Betriebsausgaben

  • Berufsbedingter Umzug


Der Berufsumzug ist einer der häufigsten Gründe für einen Umzug. Wenn Sie berufsbedingt umziehen, können Sie einen großen Teil der Umzugskosten als Werbungskosten bei der Steuererklärung angeben. Die Ausgaben werden getrennt nach allgemeinen Kosten und sonstigen Kosten. Um sie steuerlich absetzen zu können, muss Ihr Umzug bestimmten Bedingungen erfüllen.



Berufsbedingter Umzug: Das sind die Voraussetzungen


Damit dies beim Finanzamt anerkannt wird, muss mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt werden:


  • Antritt des allerersten Jobs

  • Arbeitsplatzwechsel oder Versetzung

  • kürzerer Arbeitsweg

  • Einzug oder Auszug in eine Dienstwohnung oder Pendlerwohnung


Für einen Nachweis des Umzugs eignet sich der Arbeitsvertrag. Sie können aber auch eine Bestätigung des Arbeitgebers einfordern. In der Regel stellt Ihnen der Arbeitgeber ohne Problem eine Bescheinigung aus.


Tipp: Einige Arbeitgeber beteiligen sich an den Umzugskosten für einen berufsbedingten Umzug. Fragen Sie einfach mal nach. Das kostet Sie nämlich nichts. Jedoch können die Umzugskosten, die der Arbeitgeber trägt, nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Aber so kann man auch Geld sparen. Holen Sie sich einen Kostenvoranschlag von einem Umzugsunternehmen und legen Sie dies dem Arbeitgeber vor. Oftmals bekommen Sie einen konkreten Kostenvoranschlag vom Umzugsunternehmen, wenn dieses eine Besichtigung bei Ihnen durchführt. Dies ist in der Regel kostenlos und unverbindlich.


Auszubildende oder Studenten können auch Sparen


Wer für seine erste Berufsausbildung oder sein erstes Studium umzieht, kann die Umzugskosten als Sonderausgaben geltend machen. Wichtig ist es, das Belege, wie z. B. die Rechnung eines Umzugsunternehmen aufgehoben werden. Aber auch das ausleihen von einem Transporter für den Umzug, kann geltend gemacht werden. Diese kann man bei manchen Umzugsunternehmen ebenfalls mieten.



Kosten mit Quittungen belegen


Wie schon erwähnt, gibt es eine Reihe allgemeiner Kosten, die Sie in voller Höhe in der Steuererklärung angeben können. Um sie nachweisen zu können, benötigen Sie Belege wie Quittungen und Rechnungen. Haben Sie jedoch keine Quittungen mehr, können Sie Umzugskostenpauschale nutzen.


Folgende Posten können für Umzugspauschalen verwendet werden

  • Anzeigen für die Wohnungssuche

  • Ummeldegebühren (Dies ist auch für Fahrzeuge möglich)

  • Trinkgelder und Verpflegungskosten für Umzugshelfer

  • Ab- und Aufbau von Möbeln

  • fachgerechter Anschluss elektrischer Geräte

  • Installation von Telefon- und Internetanschluss

  • professionelles Anbringen und Ändern von Gardinen, Rollos, Vorhängen und den dazugehörigen Halterungen

  • Reperaturen der alten Wohnung (sofern im Mietvertrag vorgeschrieben)

  • Nachsendeauftrag


Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen


Es gibt noch eine Möglichkeit Umzugskosten abzusetzen. Sie können 20 Prozent der Handwerkerkosten, jedoch maximal 1.200 Euro und Transportdienstkosten, die maximal 4.000 Euro betragen dürfen von der Steuer absetzen. Materialkosten sind leider nicht abzugsfähig.

Für haushaltsnahe Dienstleistungen müssen Sie dem Finanzamt Rechnungen und Zahlungsnachweise vorlegen. Die Kosten der Hand­werk­erarbeiten geben Sie ab der Steuererklärung 2019 in der neuen Anlage Haus­halts­nahe Aufwendungen an.



Umzugskosten als Betriebsausgaben für Freiberufler und Selbstständige absetzen


Selbstständige können einen beruflich bedingten Umzug als Betriebsausgaben angeben. Dafür muss aber in der Regel belegen werden, dass der Umzug tatsächlich betrieblich veranlasst und notwendig ist. Gründe hierfür sind z. B.


  • Umzug wegen Unternehmenswachstum

  • Größere Nähe zu Kunden, Lieferanten oder Partnern

  • Absatzschwierigkeiten am aktuellen Standort


Zusammengefasst lässt sich sagen, dass viele Kosten steuerlich abgesetzt werden können. Dadurch können Sie die Ausgaben für Umzüge verringern. Dies wird dann bei der Steuererstattung sichtbar. Sparen lohnt sich immer :)



Tipp: Kontaktieren Sie ein Umzugsunternehmen und holen Sie sich einen kostenlosen Kostenvoranschlag.




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